Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsorgan einer Schule, die nach dem Grundsatz des § 3 Abs.5 HSchG ihr eigenes pädagogisches Konzept entwickeln und den Unterricht selbständig planen und gestalten soll.
Für die Erfüllung des gestellten Bildungs-und Erziehungsauftrags ist die Schule selbst verantwortlich. In einem Verfahren geordneter Beratung und Abstimmung fließen die berufliche Kompetenz der Lehrkräfte ebenso wie die sozialen und beruflichen Kompetenzen der Eltern.
Die Schulkonferenz ist also das Gremium, in dem alle Beteiligten der Schulgemeinde zusammenwirken. Durch das gemeinsame Handeln und Entscheiden nehmen Eltern, Lehrer und „Schüler“ ihre Verantwortung für die Schule wahr. Die Schulkonferenz ist ein zentrales Gremium, in welchem Demokratie vorbildhaft gelebt wird. Ihre Grundlage wird bestimmt durch das Verhältnis zwischen elterlichem Erziehungsrecht und staatlichem Erziehungsauftrag, die beide dem Wohle der Kinder dienen.
Mitglieder der Schulkonferenz
Die Zahl der Mitglieder in den Jahrgangstufen 1 - 6 ist auf 11 Personen festgelegt, es sei denn, dass die Anzahl der Lehrkräfte einer Schule unter fünf liegt.
Mitglieder der Schulkonferenz:
Schulleiter als Vorsitzender
Lehrkräfte und Eltern, jeweils mit der Hälfte der Sitze
Mitglieder der Schulkonferenz:
Mitglieder aus der Elternschaft:
Frau Gaßner
Frau Groß
Frau Mohr
Herr Ott
Frau Dr. Schramm
Vertreter: Frau Erfurt und Frau Gössel-Herget
Mitglieder aus dem Lehrerkollegium:
Frau Exner
Frau Fett
Frau Gressmann
Frau Stiebing
Frau Strate-Porst
Vertreter: Frau Deist, Frau Peters